PETITION GEGEN DAS SCHAECHTEN

dittmann ulrich
Guest

/ #1

2011-01-13 14:18

Betäubungsloses anachronistisches Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.
Eine heute mögliche tierschutzgerechte reversible Elektrobetäubung kann auch nicht verboten sein, da sie zu Zeiten der Schriftlegung der Heiligen Schriften von Juden und Muslimen (Thora und Talmud) nicht existent war. Politiker die mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des Staatszieles Tierschutz in der Verfassung (Artikel 20a GG) noch rechtsirrelevanten Glaubenswunschvorstellungen einzelner Glaubensgruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde reden, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, gezielte, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben.
Deshalb NEIN zum betäubungslosen Schächt-Schlachten von Tieren!
Ulrich Dittmann www.arbeitskreis-tierschutz.de