Europaweite Videoüberwachung an Schlachthöfen und Dokumentation


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/ #962 SCHÄCHTEN - IN SACHEN POLEN

2013-07-23 19:44

Gesendet: Sonntag, 21. Juli 2013 um 11:48 Uhr
Von: "Bernd Wolfgang Meyer"
Betreff: Fw: SCHAECHTEN - IN SACHEN POLEN

SCHÄCHTEN - IN SACHEN POLEN

Die Nachrichten über den mit großer Mehrheit des polnischen Sejm (Bundestag) beschlossenen Verbots des Schächtens im Lande sind hocherfreulich, ein highlight in diesem Jahr und respektieren die Wünsche und Forderungen der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung. Sie vermitteln den Eindruck einer funktionierenden demokratischen Kultur, nach der der Wille der Mehrheit zu entscheiden hat und nicht der Sonderwunsch kleiner Minderheiten in Aufoktoierung unerträglicher ethischer Verfehlungen, die weder in den jeweiligen Verfassungen, noch in den
kulturellen Erben verankert sind. Menschenrechte sind nicht beliebig teilbar und erstrecken sich auch auf die Mehrheiten, die den Anspruch besitzen, psychisch unverletzt ihre Leben zu gestalten und überdies den Gottesstaat einschließlich Tieropfern vehement ablehnen.
Einmal mehr exponieren sich die Medien unisono, als einzig meinungsbildende 4. Gewalt, in der Berichterstattung durch Verharmlosung, geradezu in Verniedlichung, des grauenvollen Vorgangs des Schächtprozesses systemimmanent als Werkzeuge der Befürwortung übelster, vorsätzlicher, Tierquälereien, so diese den Vorstellungen und Forderungen archaischer Praktiken entsprechen, die angeblich von dem einen und dem anderen Gott, einem von zehntausend Göttern, gewünscht werden und als Vorbedingung von zu erweisender Gnade im Nachhinein von den Gläubigen als unverzichtbar, ja, als Lebensgrundlage angesehen werden. Das gläubige Individuum quält Gottes Schöpfung bis zum Tode und erwartet als Gegenleistung die Belohnung mit dem verbrieftem Einzug in eines der Paradiese.
Die Entscheidung sei umstritten, das polnische Volk „spaltend“ gewesen. Eine Beleidigung der Religionen und deren Vertreter. Rücktrittsdrohungen sollen die Revision des Volksentscheids einleiten. Millionen an Wirtschaftsgut gehen unverzeihlich verloren. (Tierquälerei als Wirtschaftsgut) Der Verweis auf das immerfort scharfe Messer, als einzige Linderung, darf nicht fehlen. (Das Individuum mag entscheiden, ob es dem Messer, oder der Rasierklinge den Vorrang für die eigene Kehle einräumt. Mal nachdenken und vorstellen) Eine Verletzung der „Freiheit der Religionsausübung“. Unverzeihlich. Rassistisch. Auch der Bolzenschuß sei ähnlich tierquälerisch. Mithin also jede Art der Betäubung. Der Tenor der Bemühungen der Medien ist bekannt und soll hier nicht vertieft werden. Dagegen ein Originalzitat – „Die anständigen Menschen haben entschieden“.
Kein religiöses Gesetz der Juden und der Moslems verpflichtet diese, Fleisch zu essen. Etliche religiöse Gesetze verpflichten beide Gläubige zum schonenden Umgang mit den Mitlebewesen. Die EU hat in Reaktion auf die Forderungen der Mitgliedsbevölkerungen den Handel und die Einfuhr von tierquälerischen Produkten gesetzlich verboten und den Weg zu einer tierschützerischen Politik eingeschlagen. Obligatorische Haltungsbedingungen für sogenannte „Nutztiere“ wurden erlassen und befinden sich im Durchsetzungsprozess. Tierschutz ist auf der politischen Bühne aller EU Mitgliedsstaaten angekommen. Alle Mitgliedsstaaten haben Tierschutzgesetze erlassen. Tierschutz ist zu einer politischen Forderung in Wahlkampfauseinandersetzungen geworden. Schächtverbote sind in Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Polen, Niederlande, durchgesetzt worden. Schächten ist in der Türkei verboten und wird im Libanon freiwillig nur nach Betäubung durchgeführt. Schächten ist in Deutschland ebenfalls verboten, wird jedoch wohlwollend von der Bundesregierung entgegen derer eigenen Gesetze geduldet. Entgegen der Wünsche von 86 Prozent der Bevölkerung. Eine Volksabstimmung würde zum unverzüglichem Verbot führen.
In Anwesenheit von Wissenschaftlern und in Dokumentierung wurden im Schlachthof Frankfurt Main Schächtversuche durchgeführt –
Das Schaf wurde mit Ketten fixiert und in Rückenlage gedreht. Die Kehle und der Hals wurden mit einem langem Messer aufgeschnitten, so dass der Kopf den Halt verlor und nach hinten sank. Das Blut schoß aus Venen und Arterien, gerann jedoch sehr bald, so dass nachgeschnitten werden musste, den Blutstrom zu erhalten. Es wurde sechs Mal nachgeschnitten. Nach fünfzehn Minuten wurde das Schaf auf die Beine gedreht und entfesselt. Der Kopf klappte wieder in die Originallage. Das Schaf stand auf zitternden Beinen und begann sofort auf den Ausgang des Raumes zuzustreben, wo es an der Tür zusammenbrach und starb.
„Abgehärtete Schlachter der Anstalt weigerten sich, diese Quälereien auszuführen.“
Eine lapidare, geraffte Beschreibung des Schächtvorgangs. Physiologisch stellt sich der Ablauf komplexer dar. Das Hirn wird über im Halswirbelbereich befindliche Adern bis zum Kollaps des Blutkreislaufs mit ausreichend Sauerstoff versorgt und stellt den Betrieb erst dann ein, wenn aus der Halswunde kein Blut mehr austritt, ie. der Vorgang des Entblutens seinen Zweck erfüllt hat. Bis zum finalen Eintritt des Todes reagiert das Hirn unverändert. Das heißt, das Opfer, um nichts anderes handelt es sich, ist sich des Vorgangs bis zum Schluß voll bewusst.
Der aus der Speiseröhre aufquellende Mageninhalt gelangt mit dem Blutstrom in die Lungen und führt zu Erstickungsanfällen und Krämpfen. (Dr. Hartinger, Unfallchirurg)
Diese Dokumentation, unter anderen, einer Unzahl an anderen, wurden den Medien seit 20 Jahren kontinuierlich zur Kenntnis gebracht. Die beständigen Verharmlosungen unterliegen damit dem bewusstem Vorsatz der Täuschung.
Döner ist halal. Mithin Schächtfleisch.
BWM