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2013-06-18 21:21

NEWS
18. Juni 2013
PETA erstattet Strafanzeige gegen Herman Nitsch wegen Blasphemie und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Umstrittenes Kunstspektakel auf dem PrüfstandSeit Wochen erhitzt das Leipziger Kunstspektakel des Österreichers Hermann Nitsch die Gemüter von Tierschützern und der Bevölkerung. Der umstrittene Maler und Aktionskünstler verwendet in seinen „Kunstwerken“ unter anderem die Körper toter Tiere, um religiöse Inhalte wie die Kreuzigung darzustellen.

Nach eingehender rechtlicher Prüfung hat die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den 75-Jährigen eingereicht. Neben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) liegt nach Auffassung von PETA – unter Abwägung von Kunstfreiheit (Art. 5 GG), Tierschutz (Art. 20a GG) und Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) – zudem schwere Blasphemie vor.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Leipziger Oberbürgermeister und evangelische Theologe Burkhard Jung solche überflüssigen Auswüchse in seiner Stadt nicht nur duldet, sondern scheinbar gutheißt“, so Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftliche Berater von PETA Deutschland e.V. „Das perverse Spektakel gehört verboten.“

PETA hat die Staatsanwaltschaft angeregt, per Beschluss die in mehrfacher Hinsicht rechtswidrige Kunst von Hermann Nitsch zu verhindern.

http://www.port01.com/news/Umstrittenes_Kunstspektakel_auf_dem_Pruefstand-1-11380.htm